Die Hundesteuer

Hundesteuer

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In Deutschland (bis auf einige Dörfer in Bayern) zahlt jeder Hundebesitzer die Hundesteuer. Das ist allerdings nicht in allen europäischen Ländern so. Und die Hundesteuer wird kommunal ganz unterschiedlich bemessen. Wenn Sie mit Ihrem Hund an einen anderen Ort umziehen, dann werden Sie sich womöglich wundern: Die Differenz kann schon einmal 50 Euro betragen. Doch warum müssen wir diese Steuer überhaupt zahlen?

Das Hundekorn

Die Hundesteuer gab es schon im Mittelalter. Damals wurde sie als das „Hundekorn“ bezeichnet. Die Lehnherren bekamen diese Steuer. In späteren Jahren diente die Hundesteuer der Ausbesserung der Kriegskassen. Ein anderes Ziel war es, die Anzahl der Hunde klein zu halten, um die Gefahr der Tollwut zu reduzieren.

Die Höhe bestimmt die Gemeinde

In vielen Ländern Europas ist die Hundesteuer kein Thema mehr. In Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden müssen Sie weiterhin Hundesteuer bezahlen. Die Höhe der Hundesteuer wird dabei von der Kommune festgelegt. Diese Steuer ist allerdings nicht zweckgebunden. Ob eine Gemeinde die Einnahmen nun dafür verwendet, Hundezonen einzurichten oder ob das Geld in die Straßenreinigung fließt, bleibt völlig offen.

Je größer die Stadt…

In großen Städten ist die Steuer meistens besonders teuer. So gibt es Dörfer in Bayern, die gänzlich auf die Hundesteuer verzichten, während Sie in Mainz, in Berlin, in Hamburg oder Köln mit Beträgen zwischen 100 und 200 Euro pro Jahr rechnen müssen.

Kein „Mengenrabatt“!

Wer in größeren Mengen einkauft, bekommt die Ware manchmal billiger. Bei der Hundesteuer gilt das umgekehrte Prinzip: Für den Zweithund und den Dritthund ist oft mehr Hundesteuer zu bezahlen als für den Solo-Hund.

Von der Hundesteuer befreit

Wachhunde, Hütehunde, Blindenbegleithunde und Diensthunde sind in vielen Kommunen von der Steuer befreit. Ausnahmeregelungen kann es auch für Hunde geben, die Sie aus dem Tierheim übernehmen. Manchmal kann auch darauf verzichtet werden, die Steuer für den Hund zu erheben, wenn der Hundehalter nachweisen kann, dass er diese nicht bezahlen kann, ohne seine Existenz zu gefährden.

Hohe Hundesteuer für Kampfhunde

„Kampfhunde“ bzw. „Listenhunde“ werden in manchen Städten höher besteuert als andere Tiere. Damit wird das Ziel verfolgt, gefährliche Hunde aus dem Stadtleben zu verbannen. Hierbei kann es durchaus zu Steuersätzen von 1000 Euro pro Tier kommen.

Lukrative kommunale Einnahmen

Die Hundesteuer bringt jedes Jahr dreistellige Millionenbeträge in die Gemeindekassen. Die Tendenz zeigt nach oben. Somit kann diese Steuer zu einem lukrativen Konzept werden, die klammen kommunalen Kassen ein bisschen aufzuhübschen.

Die Anmeldung

Schon im Disney-Film „Susi & Strolch“ war die Hundemarke der ganze Stolz der Vierbeiner. Und so bekommt auch hierzulande der angemeldete Hund seine Steuermarke mit seiner individuellen Kennnummer. Die Anmeldung sollte unverzüglich erfolgen, sobald der Hund bei Ihnen eingezogen ist. Spätestens jedoch nach 2 – 4 Wochen. Und das gilt natürlich auch für den Zweithund oder den Dritthund. Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen kommunalen Verwaltung. Sie kann persönlich oder telefonisch erfolgen oder (wo die Digitalisierung schon ins Land gezogen ist) auch online. Wer mit dem Hund ohne Steuermarke erwischt wird, muss mit einem erheblichen Bußgeld rechnen.

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2 Kommentare zu „Die Hundesteuer“

  1. Ich sag schon mal Sorry für das Kommentar. Du schreibst ganz oben: In Deutschland zahlt jeder Hundebesitzer die Hundesteuer. Aber weiter unten schreibst du es gibt Gemeinden in Bayern da zahlen Hundebesitzer keine Hundesteuer. Also zahlt nicht jeder Hundebesitzer in Deutschland Hundesteuer, oder ist Bayern nicht in Deutschland weil es ein Freistaat ist? 🙂

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