Giftköder: Eine Gefahr für den Hund

Giftköder

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Eine vergiftete Leckerei. Warum legen Menschen Giftköder im Park aus? Darüber kann man nur Vermutungen anstellen. Vielleicht spielt die Angst vor Hunden eine Rolle? Oder geht es um die Wut auf Hundehalter, die die Hundehaufen ihres Tiers nicht entfernen.

Oder bellt der Nachbarshund einfach zu laut? Das Auslegen eines Giftköders ist tatsächlich keine Straftat.

Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz liegt erst dann vor, wenn ein Tier zu Schaden gekommen ist. Dann kann die Tat im Sinne einer Sachbeschädigung verfolgt werden. Für das Jahr 2017 sind 927 Verstöße gegen das Tierschutzgesetz dokumentiert. Das Auslegen von Giftködern wird in der polizeilichen Kriminalstatistik allerdings nicht gesondert aufgeführt.

Strafrechtliche Aspekte

Nur selten führt die Verletzung eines Hundes durch einen Giftköder zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Diese Tierquälerei wird als Sachbeschädigung eingestuft. Hier darf die Freiheitsstrafe bei bis zu zwei Jahren angesetzt werden. Meistens kommt aber eine Geldstrafe in Betracht.

Was sind Giftköder?

Meistens bestehen die Giftköder aus vergiftetem Fleisch. So werden die Giftköder etwa aus Brühwürsten mit Rattengift hergestellt. Aber auch Köder mit Rasierklingen sind bekannt. Nicht jedes Leckerli, das in der Natur aufgefunden wird, ist auch ein Giftköder. Bei einem Großteil der gemeldeten Verdachtsfälle kann kein Gift aufgefunden werden.

Schützen Sie Ihren Hund!

Vor allem Welpen, die noch alles in den Mund nehmen, was ihnen vor die Schnauze kommt, sollten nicht unbeaufsichtigt durch die Natur laufen. Lassen Sie Ihren Hund angeleint, wenn es Giftköder-Verdachtsfälle in der Region gegeben hat. Bei Bedarf können Sie Ihrem Hund auch einen Maulkorb anlegen.

Gute Erziehung kann auch dahingehend genutzt werden, dem Hund beizubringen, dass er in der Natur nichts ungefragt fressen darf. Je größer die Aufmerksamkeit, die der Hund auf Spaziergängen auf den Hundehalter richtet, desto geringer die Gefahr, dass das Tier einen Giftköder verspeist.

Wenn der Hund einen Giftköder gefressen hat

Vereinbaren Sie einen Termin beim Tierarzt, wenn der Verdacht besteht, dass Ihr Hund einen Giftköder gefressen hat. Sofortige Behandlung erhöht die Chancen, das Leben des Tiers zu retten. Folgende Symptome der Vergiftung sind bekannt:

  • Durchfall
  • Veränderte Pupillen
  • Erbrechen
  • Ungewöhnliches Hecheln
  • Vermehrter weißer Speichel
  • Blasse Schleimhäute

Je nach Art des Giftköders sind nicht immer sofort Symptome erkennbar. Versuchen Sie nicht, Ihren Hund vorsätzlich zum Erbrechen zu bringen. Vor allem dann, wenn scharfkantige Gegenstände oder ätzende Stoffe verspeist worden sind, kann das die Situation noch einmal verschlechtern. Auch der Einsatz von Selbstmedikation kostet in der Regel nur wertvolle Zeit.

Die Strafanzeige

Sobald der Hund tierärztlich versorgt worden ist, können Sie auch die Strafanzeige bei der Polizei stellen. Die ärztliche Versorgung Ihres Tiers hat natürlich Priorität. Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes besagt, dass einem Tier nicht ohne Grund Schmerzen oder Schaden zugefügt werden darf.

Als Hundehalter können Sie auch Schadenersatz vom Täter fordern. Zumindest die Behandlung durch den Tierarzt kann zurückgefordert werden. Hierzu wird natürlich vorausgesetzt, dass der Täter ermittelt werden kann. Dies ist aufgrund der Anonymität seines Handelns nicht immer einfach.

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